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Kamila Burkhard Fotografie

 

Kamila Burkhard; Barlachstr. 100; 90455 Nürnberg

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Stand 01.01.23

 

 

I Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. 

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

II Urheberrecht, Nutzung und Verbreitung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erhält die privaten Nutzungsrechte für die in auftraggegebenen Fotos.

 

3. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und bedarf eine gesonderten Erlaubnis und Vergütung.

 

4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

6. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, analog oder digital, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Da eine Veränderung des Lichtbildes sich negativ auf die Qualität des Fotografen auswirken kann.

7. Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Fotodateien für private Zwecke zu vervielfältigen, zu entwickeln, ins Internet zu stellen.

8. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

9. Die digitalen Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

10. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

III Das Recht am eigenen Bild

Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen. Der / die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.

 

IV Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

V Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Wir übernehmen keine Haftung für unverschuldetes nicht Erscheinen eines Fotografen wie z.B. Unfall, Krankheit.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lichtbilder zu archivieren.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.

4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.

5. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist gestattet, solange die Fotografen nicht behindert werden.

6. Für nicht gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Videografen, Gäste oder sonstige Umstände wird keine Haftung übernommen.

 

VI Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, das Einverständnis des Inhabers/Vermieters/Leiters einzuholen,dass am Auftragsort fotografiert werden darf, außer es besteht eine andere schriftliche Vereinbarung.

 

VII Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
 
3. Anzahlungen sind nach schriftlicher Vereinbarung innerhalb der Fristen zu erbringen. Sollte keine oder keine fristgerechte Anzahlung geleistet werden besteht kein Anspruch auf den Termin und die Leistung des Fotografen. Eine Anzahlung beläuft sich auf 20% des Gesamtpreises, sofern nicht anders vereinbart.
 
4. Bei Stornierung eines Auftrags bis zu 4 (in Worten: vier) Wochen vor dem Auftragstermin erhält der Kunde 100% der Anzahlung zurück. Bein Stornierung zwischen 4 - 2 (in Worten: vier bis zwei) Wochen vor dem Auftragstermin werden 50% der Anzahlung einbehalten. Bei Stornierungen die kürzer als 2 (in Worten: zwei) Wochen vor dem Auftragstermin vorgenommen werden entfällt ein Anspruch auf Zurückerstattung der Anzahlung. 
 
5. Im Fall von höherer Gewalt und oder schwerer Krankheit wird auf den Einbehalt der Anzahlung verzichtet. Hierzu muss ein Attest vorgelegt werden.
 
6. Bei Feiern wie Hochzeit, Taufe und anderen mit festem Termin ist der Fotograf im Falle von Krankheit dazu verpflichtet einen geeigneten Ersatz zu stellen. Ausgenommen ist auch hier Höhere Gewalt und oder kurzfristige schwere Erkrankung.
 

 

VIII Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

IX Digitale Fotografie

1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.

2. Für die Datenspeicherung verwenden wir CD-R/DVDs, Festplatten oder USB, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

 

X Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos und das Albendesign in unserem Stil digital bearbeitet werden.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder, eine schriftliche Genehmigung des Fotografen einzuholen. Dies benötigt auch eine gesonderte Vergütung.

3. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder ist grundsätzlich eine Quellenangabe des Fotografen zu veröffentlichen.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

XI Schlussbestimmungen

1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

2. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

3. Reklamationen werden nur bei Kamila und Wolfgang Burkhard, Bergsonstr. 185, 81245 München behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.

4. Gerichtsstand ist München.

5. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6. „Salvatorische Klausel“ Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.